Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.07.1970

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1970 - VII ZR 91/70   

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https://dejure.org/1970,2207
BGH, 09.07.1970 - VII ZR 91/70 (https://dejure.org/1970,2207)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1970 - VII ZR 91/70 (https://dejure.org/1970,2207)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1970 - VII ZR 91/70 (https://dejure.org/1970,2207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei zu spät erfolgter Vorschusszahlung an den Prozesbevollmächtigten und dessen entsprechender Mandatsniederlegung - Revisionsbegründungsfrist - Vorschuß - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 928
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.05.1973 - VI ZB 2/73

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wenn er zeitlich nicht in der Lage gewesen sein sollte, seinen Anwälten das Geld persönlich in deren Kanzlei in Hamm zu übergeben, stand ihm auch noch die Möglichkeit offen, eine telegrafische Überweisung durch die Post zu veranlassen (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1970 - VII ZR 91/70 = VersR 1970, 928).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1970 - VI ZB 17/70   

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https://dejure.org/1970,6863
BGH, 09.07.1970 - VI ZB 17/70 (https://dejure.org/1970,6863)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1970 - VI ZB 17/70 (https://dejure.org/1970,6863)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1970 - VI ZB 17/70 (https://dejure.org/1970,6863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsfrist - Berufungsschrift - Unabwendbarer Zufall - Auftragsausführung - Fristversäumnis - Berufungssache

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 928
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1965 - VI ZB 7/65

    Versäumung der Frist zur Begründung einer Berufung - Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - VI ZB 17/70
    Die Fristversäumnis eines Anwalts, dem innerhalb einer gemeinsamen Anwaltspraxis die selbständige Bearbeitung einer Berufungssache übertragen ist, geht auch dann zu Lasten der Partei, wenn er beim Berufungsgericht nicht zugelassen ist (BGH VersR 65, 587).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 723/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Es liegt hier einer der Fälle vor, in denen ein Rechtsanwalt einen anderen mit der "selbständigen Bearbeitung" von Sachen betraut; in solchen Fällen hat die Rechtsprechung regelmäßig eine Bestellung zum Unterbevollmächtigten angenommen (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - NJW 1967, 1279; vom 9. Juli 1970 - VI ZB 17/70 - VersR 1970, 928; vom 28. April 1976 - IV ZB 2/76 - VersR 1976, 884).

    Daß Rechtsanwalt G. für die beim Oberlandesgericht einzulegende Berufung nicht postulationsfähig war, ändert daran nichts (BGH Beschlüsse vom 16. März 1965 - VI ZB 7/65 - LM ZPO § 232 C b Nr. 11 = NJW 1965, 1020; vom 20. März 1967 und 9. Juli 1970 aaO).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZB 1/76

    Besondere Vorsichtsmaßnahmen - Bote - Beförderung eines fristwahrenden

    Allerdings bedarf es bei Botengängen zuverlässiger und geschulter Hilfskräfte mit klaren Anweisungen nicht in jedem Falle noch zusätzlicher besonderer Belehrungen; vielmehr kann ein Rechtsanwalt sich dann in der Regel darauf verlassen, daß insbesondere einfache Aufträge ordnungsgemäß erledigt werden (BGH Urt. v. 23. November 1967 - II ZR 183/66 - VersR 68, 177 [Lehrling]; Urt. v. 25. Juni 1969 - VIII ZR 233/68 - VersR 69, 887 [Bürovorsteher]; Beschluß vom 20. Oktober 1970 - VII ZR 18/70 - VersR 71, 156 [Sekretärin]; Beschluß vom 3. November 1971 - IV ZB 58/71 - VersR 72, 148 [weibliche Büroangestellte]; Beschluß vom 30. Januar 1974 - VII ZB 4/74 - VersR 74, 373 [Anweisung an zwei weibliche Angestellte]; s. aber auch Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1970 - VI ZB 17/70 - VersR 70, 928 und vom 13. Februar 1973 - VI ZB 1/73 - VersR 73, 420 - bei unklaren Anweisungen und schwierigeren Aufträgen).
  • BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73

    Fristenwesen - Fristsache - Übertragung von Aufgaben - Lehrling -

    Für die Entscheidung des hier gegebenen Falles kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verschulden des Anwaltes bereits dann zu bejahen ist, wenn er die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender sofort löscht, nachdem er die Berufungsbegründungsschrift einem Lehrling mit dem Auftrag ausgehändigt hat, diese noch am gleichen Tage zum Gericht zu bringen, und mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, oder ob die Frist erst gelöscht werden darf, wenn sie wirklich gewahrt ist (Beschluß des Senats vom 10. Mai 1966 - VI ZB 1/66 = VersR 66, 827) und sich der Anwalt selbst davon überzeugt hat, daß die Berufungsbegründungsschrift zum Gericht gelangt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1970 - VI ZB 13/70 - als VI ZB 17/70 in VersR 70, 928 veröffentlicht), oder ob es zur Löschung der Frist wenigstens ausreicht, daß der Lehrling das Büro verläßt oder - was das Berufungsgericht fordert - daß die Berufungsbegründungsschrift mindestens an der für ausgehende Schriftsachen bestimmten Stelle des Büros bereitgelegt ist.
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